Mitglied kann bei uns jeder werden, der das 1. Lebensjahr vollendet hat.

Hierzu muss eine Beitrittserklärung ausgefüllt werden, die an die Vorstandschaft zu richten ist. Natürlich nimmt auch jeder Übungsleiter die Beitrittserklärung entgegen und leitet sie weiter. Die Beitrittserklärung findet Ihr im Downloadbereich bzw. HIER.

Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (normalerweise beide Elternteile) erforderlich.

Mitglieder werden durch die Vorstandschaft aufgenommen. 

Die Mitglieder haben einen durch die Mitgliederhauptversammlung bestimmten jährlichen Beitrag zu entrichten, die derzeit wie folgt lauten:

Kinder und Jugendliche bis 23 Jahren

25,00 EUR

Erwachsene

40,00 EUR

Familien (Vater und/oder Mutter sowie alle Kinder) *)

60,00 EUR

 

*Sind nur die Kinder einer Familie Mitglied, so gilt ab dem dritten Kind der Höchstbeitrag = Familienbeitrag von 60,00 EUR.








 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, ebenso bei einem Beitragsrückstand von zwei Jahren. Der Austritt muss schriftlich gegenüber der Vorstandschaft erfolgen und ist zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. 

Näheres hierzu regelt die Satzung unter Ziffer 02 ff. 

 

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